Satzung des Fördervereins
 
 


§ 1

Zweck des Vereins

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler der Realschule an der St.-Michael-Straße in Gelsenkirchen.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch ideelle und materielle Förderung z. B. für die

a) Pflege und Unterstützung der Interessen der Realschule in der Öffentlichkeit
b) Förderung und Unterstützung von Schulwanderungen, Klassenfahrten und sonstigen schulischen Veranstaltungen
c) Förderung einer sinnvollen Pausen- und Freizeitgestaltung
d) Unterstützung bedürftiger Schülerinnen und Schüler
e) Beschaffung von besonderen Arbeitsmaterialien; Gewährung von Beihilfen
f) Schullaufbahnberatung, Schülerbetriebspraktikum und Erziehungshilfe
g) Förderung des kulturellen Miteinander, des Schullebens

2. Die vorstehend bezeichneten Aufgaben können durch Satzungsänderungs-beschluss der Mitgliederversammlung im Rahmen der „steuerbegünstigten Zwecke“ erforderlichenfalls erweitert oder beschränkt werden. Die Änderung ist dem Finanzamt vor ihrer Verabschiedung zur Genehmigung vorzulegen.

3. Die Durchführung der Aufgaben erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Schulpflegschaft und der Schulleitung.

4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.



§ 2

Name und Sitz des Vereins

Unter dem Namen „Förderverein der Realschule an der St.-Michael-Straße Gelsenkirchen“ besteht ein in das Vereinsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen eingetragener Verein mit Sitz in Gelsenkirchen.



§ 3

Mitgliedschaft

1. Mitglied können Einzelpersonen, juristische Personen und Körperschaften werden, die bereit sind, die Aufgaben des Vereins zu fördern und sich schriftlich verpflichten, mindestens den Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
Der Mitgliedsbeitrag ist in voller Höhe steuerlich abzugsfähig. Die Mitgliedschaft kann erworben werden durch schriftliche Anmeldung beim Vorstand. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins an.

2. Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich besondere Verdienste um den Verein oder die Realschule an der St.-Michael-Straße erworben haben. Die Ernennung erfolgt durch Beschluß der Mitgliederversammlung. Die Ehrenmitgliedschaft ist beitragsfrei.

3. Die Mitgliedschaft erlischt:

a) durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Die Austrittserklärung wird zum Ende des Geschäftsjahres wirksam.

b) durch Beschluss des Vorstandes, wenn das auszuschließende Mitglied seinen Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt oder in eindeutiger Weise den Vereinsinteressen zuwiderhandelt.

c) durch Ableben des Mitglieds.

4. Die Mitgliedschaft von Eltern, deren Kind/er die Realschule an der St.-Michael-Straße nicht mehr besuchen, kann weiterbestehen. Dieses ist ausdrücklich erwünscht.




§ 4

Beiträge / Geschäftsjahr

1. Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Er wird mit dem Beitritt fällig und beträgt z. Z. Euro 12,--.

2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Beginn ist der 01.01. des jeweiligen Kalenderjahres.




§ 5

Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand.


§ 6

Der Vorstand


1. Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

a) dem geschäftsführenden Vorstand, bestehend aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Vorstand im Sinne des § 26 BGB und somit vertretungsberechtigt ist der 1. und 2. Vorsitzende.

b) dem erweiterten Vorstand, bestehend aus dem geschäftsführenden Vorstand und drei Beisitzern.

2. Der geschäftsführende Vorstand führt die laufenden Geschäfte und sorgt für die gewissenhafte Erfüllung der Vereinsinteressen.

3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

4. Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig.

5. Der Vorsitzende, im Falle seiner Verhinderung sein Vertreter, beruft den Vorstand nach Bedarf ein.

6. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Entscheidungen werden durch einfachen Mehrheitsbeschluss getroffen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

7. Die Beschlüsse des Vorstandes werden in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt, das vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist. Die Beschlüsse sind den Mitgliedern in der nächsten Mitgliederversammlung bekanntzugeben.

8. Zu den Sitzungen des Vorstandes können als beratende Teilnehmer eingeladen werden:

a) der/die Leiter/in der Realschule an der St.-Michael-Straße Gelsenkirchen
b) ein Vertreter des Schulträgers
c) ein vom Vorstand berufenes Mitglied des Lehrerkollegiums
d) der/die Vorsitzende der Schulpflegschaft.



§ 7

Mitgliederversammlung


1. Die Mitgliederversammlung wird nach Bedarf, mindestens alle zwei Jahre, vom Vorstand einberufen.

2. Der schriftlichen Einladung, die mindestens zwei Wochen vor der Mitglieder-versammlung ergeht, ist die Tagesordnung beizufügen.

3. Beschlüsse werden ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt. Darauf ist in der Einladung ausdrücklich hinzuweisen.
Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme, die es nur persönlich abgeben kann.

4. Bei Beschlüssen über Satzungsänderungen ist eine Stimmenmehrheit von drei Viertel der anwesenden Mitglieder erforderlich. In der Einladung ist auf die beabsichtigte Satzungsänderung hinzuweisen.

5. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder seinem Vertreter geleitet. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren und vom Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.

6. Die Mitgliederversammlung ist gehalten, durch Anregungen und Empfehlungen die Arbeit des Fördervereins mit zugestalten. Anträge zur Mitgliederversammlung müssen schriftlich und begründet an den Vorstand gerichtet werden.

Der Mitgliederversammlung obliegen:

a) Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und der Kassenprüfer
b) Entlastung des gesamten Vorstandes
c) Neuwahl des Vorsitzenden
d) Neuwahl des Vorstandes
e) Wahl zweier Rechnungsprüfer, die dem Vorstand nicht angehören
f) Entscheidungen über Anträge der Mitgliederversammlung
g) Ernennung von Ehrenmitgliedern
h) Beschluß über Satzungsänderungen
i) Auflösung des Vereins.

7. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn mindestens 10 % der ordentlichen Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe die Einberufung verlangen.



§ 8

Haftung


Der Verein haftet für vermögensrechtliche Verpflichtungen, die vom geschäfts-führenden Vorstand eingegangen werden, soweit der Betrag von 500,00 DM für den Einzelfall nicht überschritten wird.
Verbindlichkeiten über 500,00 DM bedürfen zu ihrer Gültigkeit eines einfachen Mehrheitsbeschlusses des erweiterten Vorstandes oder der Mitgliederversammlung.



§ 9

Auflösung des Vereins und Verwendung des Vermögens


Über die Auflösung des Vereins entscheidet eine zu diesem Zwecke einberufene Mitgliederversammlung mit 2/3 Stimmenmehrheit. Die Mitgliederversammlung wählt den Auflöser, der die Abwicklung der Geschäfte des Vereins durchzuführen hat.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins mit der Maßgabe an die Stadt Gelsenkirchen als Schulträger, dieses im Einvernehmen mit der Schulleitung der Realschule an der St.-Michael-Straße unmittelbar und ausschließlich im Sinne des § 1 für die Bildung und Erziehung zu verwenden.



§ 10

Schlussbestimmungen


Soweit durch diese Satzung Sachverhalte nicht ausdrücklich geregelt sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Anschrift des Vereins:

Förderverein der Realschule an der St.-Michael-Straße e.V.
z. Hd. des / der Vorsitzenden
St.-Michael-Str. 1
45896 Gelsenkirchen